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[Ausschnitt aus Kapitel 6 Studieneinstieg] Bewerbung, Zulassung, ImmatrikulationVor den Studienbeginn haben die Bürokraten einige lästige Hürden gesetzt, die Ihnen in Gestalt der Bewerbung und der Immatrikulation begegnen. Darüber erfahren Sie hier mehr. Unter www.fu-berlin.de/studienbewerber können Sie sich im Internet übrigens mit diesen etwas trocke- nen Themen durch einen 20-minütigen Film vertraut machen, den die Allgemeine Studienberatung der Freien Universität gedreht hat. Bewerbung Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie herausfinden, ob es für die Zulassung Ihres Wunschfaches zum ersten Fachsemester Beschränkungen gibt oder nicht. Fächer werden dann zulassungsbeschränkt, wenn regelmäßig mehr Leute das Fach studieren wollen, als Studienplätze vorhanden sind. Diese Fä- cher bezeichnet man als NC-Fächer (Numerus clausus, beschränkte Anzahl). Für einige NC-Fächer an Universitäten werden die Studienplätze
für Erstsemester bundesweit durch Andere Fächer unterliegen hochschulinternen Zulassungsbeschränkungen (interner NC). Das bedeutet für Sie, dass Sie sich bei allen Hochschulen, die für Sie in Frage kommen, bewerben müssen (es sei denn, Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen, denn dort übernimmt die ZVS auch für weitere Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen dieses Bundeslandes die Platzvergabe). Wenn Sie also beispielsweise Humanmedizin studieren wollen, egal ob in Greifswald, Kiel oder Mün- chen, dann bewerben Sie sich bei der ZVS. Für das Wintersemester 2001/2002 galt dies auch für die Studiengänge Architektur, Betriebswirtschaft, Biologie, Lebensmittelchemie, Pharmazie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Tiermedizin und Zahnmedizin. Für diese Fächer gibt es ein einheitliches Bewer- bungsformular, das Sie im ZVS-Info finden. Wenn Sie hingegen beispielsweise Publizistik studieren wollen, dann müssen
Sie sich an all jene Hoch- schulen wenden, die dieses Fach anbieten und die
für Sie als Studienort in Frage kommen. Sie bewer- ben sich dann bei der
jeweiligen Hochschule. Die entsprechenden Formulare sollten Sie jeweils vorher
angefordert haben. |
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